Blick auf das neue Homeoffice-Gesetz
Zu Gast bei Frequently Asked Questions heute ist Frau Mag. Verena Stiboller, Rechtreferentin aus der Abteilung Arbeitsrecht bei der Arbeiterkammer Steiermark.
Seit 1.4.2021 gelten neue Regeln für Arbeitnehmer:innen im Homeoffice, welche auf die auftauchenden arbeitsrechtlichen Grauzonen beim Arbeiten zuhause reagieren. Verwendete Arbeitsmittel, Arbeitsunfälle, Arbeitszeiten, all das ist jetzt klarer geregelt. Diese neuen Rahmenbedingungen für Homeoffice haben die Sozialpartner ausgehandelt.
Im Interview beleuchtet Frau Stiboller die größten Veränderungen für Arbeitnehmende, darunter unter anderem den Punkt, dass Arbeitgeber:innen Arbeitnehmer:innen grundsätzlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellen müssen. Verwendet jemand hingegen im Homeoffice eigene Mittel, steht ihm/ihr Aufwandersatz zu. So auch für die private Infrastruktur Strom und Internet, die beruflich genutzt wird.
Weiters geht es im Gespräch auch um Sonderbetreuungszeiten, wenn beispielsweise ein Kind in Quarantäne muss, oder auch um das Thema Corona-Tests und Arbeitszeit.
Bei Fragen zur Umsetzung der neuen Regelungen in der eigenen Arbeitsstätte, empfiehlt Frau Mag. Stiboller als ersten Weg, den Betriebsrat zu fragen, wenn es einen solchen gibt, oder natürlich Auskunft bei der Arbeiterkammer einzuholen.
Mehr Infos zur neuen Homeoffice-Regelung und rund um Job & Corona finden sich auf der hier auf der Website des ÖGB oder auch hier bei der Arbeiterkammer.
Um die persönliche Situation im Homeoffice zu reflektieren, und wo es noch nachzubessern gilt, empfiehlt sich das H.O.T.T. (Homeoffice Testtool) der AK Oberösterreich