Charta des Freien Rundfunks Österreichs
in der Fassung 2020
Freie Radios und Community TVs sind nicht-kommerzielle Rundfunkveranstalter*innen. Sie sind unabhängige, gemeinnützige und nicht auf Profit ausgerichtete Medienunternehmen, die einen Offenen Zugang der Allgemeinheit zur Medienproduktion sowie deren terrestrischer und digitaler Distribution bereitstellen. Ziel ist es, so eine breitere Beteiligung der Bevölkerung vor allem im Kontext terrestrisch sendender Medien zu ermöglichen und auf diesem Wege einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsvielfalt im Rundfunk zu leisten. Als dritter Rundfunksektor erweitern Freie Radios und Community TVs neben öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Rundfunkveranstaltern die Meinungsvielfalt.
1. Offener Zugang / Public Access
Freie Rundfunkveranstalter*innen geben allen Personen und Gruppen innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Möglichkeit zur unzensierten Meinungsäußerung und Informationsvermittlung. Vorrang haben dabei soziale, kulturelle und ethnische Minderheiten sowie solche Personen und Gruppen, die wegen ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung oder sexistischen oder rassistischen Diskriminierung in den Medien kaum oder nicht selbstbestimmt zu Wort kommen.
2. Partizipation
Freie Rundfunkveranstalter*innen stellen Trainings-, Produktions- und Verteilungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie bilden Plattformen lokaler und regionaler Medienproduktion sowie Musik-, Kunst- und Kulturproduktion. Sie sind offen für gesellschaftspolitische Initiativen und für gesellschaftlich oder medial marginalisierte Communities und Perspektiven. Sie laden die Bevölkerung zur aktiven Beteiligung ein, spiegeln die gesellschaftliche, kulturelle und sprachliche Vielfalt ihrer Versorgungsgebiete wider und fördern den Dialog.
3. Gemeinnützigkeit / Nicht-Kommerzialität / Faire Arbeitsbedingungen
Freie Rundfunkveranstalter*innen stehen nicht im Privateigentum Einzelner, sondern sind gemeinsam von ihren Nutzer*innen getragene gemeinnützige Organisationen. Ihre Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Ihre Programme verfolgen das Prinzip der Werbefreiheit. Zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit bemühen sich die Freien Rundfunkveranstalter*innen um unterschiedliche Einnahmequellen. Die Finanzierung erfolgt zum Beispiel durch öffentliche Förderungen, Mitgliedsbeiträge, Kooperationen, Spenden und Sponsoring. Mit fairer Bezahlung von Mitarbeiter*innen und Honorarkräften fördern sie gute Arbeitsbedingungen.
4. Transparenz / Organisation
Im Freien Rundfunk sind die Organisation und die Auswahlkriterien für Sendungen transparent und nachprüfbar zu gestalten sowie öffentlich zugänglich zu machen. Ihre Mitarbeiter*innen setzen sich aktiv mit Benachteiligungen auseinander.
5. Lokalbezug / Regionale Entwicklung
Freie Rundfunkveranstalter*innen verstehen sich als lokale und regionale Medien, die regionale Entwicklung nachhaltig und positiv auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene beeinflussen. Freie Rundfunkveranstalter*innen handeln nach dem Grundsatz ‘Denke global, handle lokal!’, fungieren als Sprachrohr der lokalen Bevölkerung und führen regionale Themen und Produktionen in internationaler Vernetzung und Kooperation fort. Freie Rundfunkveranstalter*innen arbeiten aktiv zusammen, so zum Beispiel durch gemeinsame Mediatheken, Programmaustausch oder die gemeinsame Realisierung von medialen, kulturellen, künstlerischen oder gesellschaftspolitischen Projekten.
6. Unabhängigkeit / Journalistische Qualität
Freie Rundfunkveranstalter*innen sind in ihren Eigentümer*innenverhältnissen, Organisationsformen, Herausgeber*innenstrukturen und in der Programmgestaltung unabhängig von staatlichen, kommerziellen und religiösen Institutionen und politischen Parteien. Sie fördern eine sorgfältige, unabhängige und unbequeme Berichterstattung und verpflichten sich freiwillig dem Ehrenkodex für die österreichische Presse.
7. Antidiskriminatorischer & politischer Anspruch
Freie Rundfunkveranstalter*innen fördern eine selbstbestimmte, solidarische und
emanzipatorische Gesellschaft. Sie treten für freie Meinungsäußerung, Meinungsvielfalt, Gleichberechtigung, Menschenwürde und Demokratie ein. Sie arbeiten aktiv gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Gender, Sexualität, sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion, Hautfarbe, körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, Sprache oder Alter. Sie fördern den Gedanken eines starken, einigen und solidarischen Europas und unterstützen die Ziele und Werte der Europäischen Union.
INFO
Was ist die Charta?
Die Charta des Freien Rundfunk Österreich definiert die Arbeit von FREIRAD. Mit 13 weiteren Freien Radios und 3 Community TVs in Österreich verpflichten wir uns zur Einhaltung der Charta – so auch du.
Dabei geht‘s zum Beispiel darum, dass alle Menschen in und um Innsbruck unkompliziert Radio bei uns machen können. Besonders aber jene, die sonst kaum zu Wort kommen. Damit sie an öffentlichen Diskussionen teilnehmen, mehr Meinungsvielfalt in den Rundfunk bringen und das Programm facettenreicher machen. Dies soll gemeinnützig, unabhängig, werbefrei, transparent und fair passieren. Und journalistische Grundsätze wie etwa sorgfältige und verantwortungsbewusste Berichterstattung besonders gefördert werden. In der Charta spielen aber auch freie Meinungsäußerung, Gleichberechtigung, Menschenwürde und Demokratie eine Rolle. Alles im Hinblick auf eine offene, selbstbestimmte, solidarische und emanzipatorische Gesellschaft.
English Version
Charter of Austrian Community Broadcasters
The charter of Austrian community radios defines the requirements all community radio stations are expected to fulfill.
Community radios provide public services:
Local, low-threshold access to broadcast radio for local program makers
The broadcast of programmes for underrepresented groups and integration programmes
Programmes that take local culture and music into consideration
Production of multilingual and/or non-German language
programmes
Encouragement of political participation
Development and realisation of local, national and international projects
Training